Wunstorf – In den vergangenen Jahren hat es sich aus Sicht der Verwaltung und der Polizei bewährt, den Besuch in Steinhude an Christi Himmelfahrt in mancherlei Hinsicht zu reglementieren. Daher wurde auch in diesem Jahr hierzu wieder eine Allgemeinverfügung erlassen.
Sie beinhaltet insbesondere, dass ab 18.00 Uhr das von Dritten wahrnehmbare Abspielen von Musik im Gebiet der Ortschaft Steinhude auf sämtlichen öffentlichen Flächen, auf dem Strandterrassenvorplatz sowie auf der Grünfläche zwischen dem Minigolfplatz und dem Parkplatz Strandterrassen untersagt ist. Die vorgenannte Grünfläche ist spätestens eine Stunde später zu verlassen. Außerdem ist das Grillen auf dieser Grünfläche untersagt.
Auf die Badeinsel dürfen keine alkoholischen Getränke und Glasflaschen jeglicher Art mitgenommen werden. Erkennbar alkoholisierten Personen wird der Zutritt zur Insel verweigert. Ein Eintritt wird jedoch nicht erhoben. Darüber hinaus wird das Kurparkgelände im Innenbereich der Ortschaft wieder mit Bauzäunen abgesperrt.
Für die Durchsetzung der Allgemeinverfügung sowie der städtischen Vorgaben zum Betreten der Badeinsel werden wieder ausreichend Polizeikräfte und ein Sicherheitsdienst sorgen.
Der Verwaltung geht es bei den aufgestellten Regelungen nicht darum, die Steinhuder Gäste in ihrer Freizeitgestaltung einzuschränken, sondern mit den geplanten Maßnahmen allen Besucherinnen und Besuchern auch an diesem Tag einen angenehmen Aufenthalt zu ermöglichen.
WCN/kg