Information zum Abbrennen von Silvesterfeuerwerk in Wunstorf

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Wunstorf – Die Stadt Wunstorf hat bisher keine Einschränkungen des Abbrennens von privatem Silvesterfeuerwerk erlassen. Es gelten daher die gesetzlichen Bestimmungen, wonach das Abbrennen von Feuerwerkskörpern grundsätzlich am 31.12. und 01.01. gestattet ist.

Verboten bleibt das Abbrennen von Feuerwerk der Klasse 2 (Raketen und Böller) durch Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Pflegeheimen sowie von Reet- und Fachwerkhäusern.

Die Stimmen werden jedoch lauter, die eine zeitliche und räumliche Einschränkung des Abbrennens von Feuerwerk der Klasse 2 aus Umwelt- Lärm- und Tierschutzgründen fordern. Einzelne Anbieter haben diese Ware bereits aus ihrem Programm genommen, denn die Feinstaubbelastung steigt in der Silvesternacht exorbitant, Anwohnerinnen und Anwohner kommen nicht zur Ruhe, Haustiere und auch freilebende Tiere werden in Panik versetzt, wenn es bis in die frühen Morgenstunden immer wieder knallt. Es ist daher auch keine gute Idee, in der freien Natur Feuerwerkskörper zu zünden.

Die Verwaltung bittet um gegenseitige Rücksichtnahme, damit alle einen schönen Jahreswechsel begehen können.

WCN/bs