Gut für die Artenvielfalt und das Kleinklima: Geld für Gründächer

Foto: Region Hannover

Wunstorf – Begrünte Dächer und Fassaden sind gut für Mensch und Umwelt: Sie tragen dazu bei, die Artenvielfalt zu erhalten, verbessern in der Stadt das Kleinklima und helfen Regenwasser zu speichern. Die Regionsversammlung hat dazu ein Förderprogramm als Unterstützung für Kommunen und private Haushalte aufgelegt. Für das Jahr 2020 stehen dafür insgesamt 200.000 Euro zur Verfügung. Professionell durchgeführte Dachbegrünungen werden danach mit bis zu 10.000 Euro gefördert. Anträge können weiter beim Fachbereich Umwelt der Region Hannover gestellt werden.

„Dach- und Fassadenbegrünungen bieten vielfältige ökologische Vorteile. Pflanzen und Tieren finden neue Lebensräume und tragen so zur Biotopanreicherung bei. Gründächer filtern Schadstoffe aus der Luft und sorgen durch die Verdunstung des gespeicherten Wassers für Kühlung und Luftbefeuchtung. Nicht zuletzt sind sie auch ein schöner Anblick“, so Sonja Papenfuß, Leiterin des Fachbereichs Umwelt der Region Hannover.

Fördergelder können für die Begrünung von Neubaudächern sowie die Nachrüstung vorhandener Dächer mit extensiver oder intensiver Begrünung auf privaten und öffentlichen Grundstücken im Gebiet der Region Hannover beantragt werden. Alle Bepflanzungen sind auf Dauer anzulegen und im Sinne der Nachhaltigkeit mindestens fünf Jahre zu erhalten. Gefördert werden nur freiwillige Maßnahmen.

Das Förderprogramm der Region Hannover orientiert sich an den vom Rat der Landeshauptstadt beschlossenen Fördergrundsätzen für Begrünungen an und auf Häusern in Hannover. So liegt auch der Satz bei einfachen Fassadenbegrünungen in Eigenleistung in Hannover und den Umlandkommunen bei 50 Prozent. Abweichende Regelung: Beratungen werden im Falle der Antragsbewilligung einer Dachbegrünung von der Region bis zu 100 Euro gefördert.

„Durch die Förderung ist es möglich, dass in allen regionsangehörigen Städten und Gemeinden Begrünungsinitiativen unterstützt werden können“, darauf weist Sonja Papenfuß hin. Eine Doppelförderung aus beiden kommunalen Fördertöpfen ist allerdings ausgeschlossen.

WCN/pk