Wunstorf – Anmeldung der Schulanfängerinnen und Schulanfänger für das Schuljahr 2025/26
Die Anmeldungen zur Einschulung des Schuljahres 2025/2026 finden bis Mai 2024 statt.
Alle Kinder, die bis zum 01. Oktober 2026 sechs Jahre alt werden sind schulpflichtig.
Auch jüngere Kinder können auf Antrag der Erziehungsberechtigten eingeschult werden, wenn der Entwicklungsstand eine erfolgreiche Mitarbeit im ersten Schuljahrgang erwarten lässt. Die Entscheidung über die Einschulung dieser so genannten „Kann-Kinder“ trifft die Schulleitung.
Eltern, deren Kinder das sechste Lebensjahr zwischen dem 1. Juli und dem 30. September vollenden bzw. am 01. Oktober Geburtstag haben, haben die Möglichkeit, den Einschulungstermin um ein Jahr zu verschieben. Die Erklärung ist vor dem Beginn des Schuljahres bis zum 1. Mai gegenüber der Schule abzugeben.
Die konkreten Anmeldetermine der jeweiligen Schulen sowie weitere Einzelheiten werden den Eltern schulpflichtiger Kinder direkt durch Informationsschreiben zwischen März und Mai 2024 mitgeteilt.
Anmeldung der Schulanfänger – Für die Anmeldung sind eine Geburtsurkunde, gegebenenfalls ein Nachweis über das Sorgerecht sowie einen Nachweis über eine ausreichende Immunität gegen Masern des Kindes vorzulegen.