Temporäre Straßensperrungen wegen Amphibienlaichwanderungen ab 27.02.2026

Temporäre Straßensperrungen wegen Amphibienlaichwanderungen ab Freitag, um die Tiere zu schützen und den Verkehr zu lenken
Temporäre Straßensperrungen wegen Amphibienlaichwanderungen ab Freitag. Foto: Symbolbild

Wunstorf – Temporäre Straßensperrungen wegen Amphibienlaichwanderungen ab 27.02.2026, um die Tiere zu schützen. Weiterhin weisen Gefahrenzeichen auf Situation hin.

Temporäre Straßensperrungen wegen Amphibienlaichwanderungen

Aufgrund einsetzender Amphibienwanderungen werden zum Schutz der Amphibien, der Helfer des Naturschutzbundes sowie der Autofahrer folgende Bereiche ab Freitag, 27.02.26 mit temporären, verkehrslenkenden Maßnahmen belegt:

  • Sperrung der K340/K39 zwischen Idensen und der Kläranlage Reiherwald (Idenser Moor) täglich zwischen 20 Uhr abends und 6 Uhr morgens durch entsprechende Verbotsbeschilderung. Eine Umleitung wird über die K345/K329/K40 – Ortsdurchfahrt Mesmerode – ausgeschildert.
  • Vollsperrung der Willi-Langhorst-Str. in Wunstorf im äußerst westlichen Bereich zwischen dem Hallenbad und der Grenze zur Wohnbebauung.
  • Herabsetzen der Geschwindigkeit auf 10 km/h im Bereich der Straße: „Am Hohen Holz“ zwischen Zaunzentrale und Altens Ruh; zusätzliche Aufstellung des Gefahrenzeichens „Amphibienwanderung“.

Im verbleibenden Zeitraum wird mittels Gefahrenzeichen auf die Situation hingewiesen und Autofahrer werden zu einer angepassten Fahrweise angehalten. Mit einer Aufhebung der vorgenannten Maßnahmen kann erst mit dem Aussetzen der Wanderungen gerechnet werden. Da die Dauer der Wanderbewegungen unter anderem wetterabhängig ist, kann keine genaue Terminierung erfolgen.

Die ausgeschilderte Umleitung über Mesmerode nimmt einen zeitlichen Verzug von maximal zwei Minuten in Anspruch und kann daher jedem Verkehrsteilnehmer zugemutet werden. Der Naturschutzbund weist darauf hin, dass Amphibien nicht allein durch Überfahren verenden können; häufig reicht auch ein durch vorbeifahrende Fahrzeuge erzeugter Luftsog oder eine Druckwelle, welche die inneren Organe der Amphibien verletzen kann. Insofern wird darum gebeten, die Geschwindigkeiten auch außerhalb der Sperrzeiten anzupassen.

Das Verkehrszeichen „Amphibienwanderung“

Das Verkehrszeichen „Amphibienwanderung“, umgangssprachlich auch „Achtung Krötenwanderung“, gehört zu den Gefahrenzeichen. Es macht darauf aufmerksam, dass sich Amphibien wie Kröten, Frösche oder Salamander auf der Straße befinden können. Für Fahrzeuge kann das eine erhöhte Rutschgefahr bedeuten. Konkret bedeutet dieses Zeichen: Geschwindigkeit verringern und konzentriert sowie umsichtig fahren. Es ist rechtlich keine direkte Verbotstafel, impliziert jedoch erhöhte Vorsicht und angepasste Geschwindigkeit. Bei Nichtbeachtung und Unfällen kann dies die Haftungsfrage beeinflussen, da laut Bundesnaturschutzgesetz Amphibien besonders geschützt sind.

WCN/aw – Temporäre Straßensperrungen wegen Amphibienlaichwanderungen