Wunstorf – Die Verwaltung wurde beauftragt, Empfehlungen für eine Verkehrsberuhigung im Innenbereich von Steinhude zu erarbeiten.
Insgesamt wird dies für den Ort Steinhude ein längerer Prozess werden, der sich über mehrere Jahre erstreckt. Deshalb wurde eine Vorlage für die Gremien erarbeitet, die neben möglichen Maßnahmen für die kommende Saison auch einen Ausblick über Möglichkeiten gibt, die für die Folgejahre zu diskutieren sind.
Im Rahmen der für den 4. April 2018 im Schulzentrum Steinhude stattfindenden Ortsratssitzung soll zunächst in einem ersten Schritt über die probeweise Einrichtung einer Fußgängerzone gesprochen werden. Ausgehend von den Wünschen vieler Gewerbetreibende auf eine durchgehende Außenbewirtschaftung vor ihren Betrieben und der Tatsache, dass der Verkehrsraum an schönen und besucherstarken Tagen momentan nicht geeignet ist, ein harmonisches Miteinander aller Nutzungen zu gewährleisten, könnte eine Fußgängerzonenregelung in einer Testphase in der Zeit von Juni bis Mitte Oktober 2018 ausprobiert werden.
Es ist angedacht, den Innenbereich zwischen Graf-Wilhelm-Straße ab Bohlweg, sowie die Straßen Alter Winkel und Neuer Winkel ab Achternümme als Fußgängerzone auszuschildern. Es sollen Erkenntnisse gewonnen werden, ob sich hierdurch wie andernorts die Aufenthaltsqualität steigern lässt und wie sich diese Maßnahme insgesamt auswirkt.
Die Eckpunkte für eine Testphase sind:
- Einrichtung der Fußgängerzone bis spätestens 15. Juni. Testphase bis zum Ende der Saison;
- Lieferverkehr von 6.00 Uhr bis 11.00 Uhr frei;
- Einrichtung zweier Parkplätze für notwendige Anlieferungen von 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr in der Graf-Wilhelm-Straße gegenüber dem Bohlweg, die außerhalb der Nutzung durch Fahrzeuge auch als Wendebereich dienen können;
- Radfahrerverkehr erlaubt;
- Zufahrt auf die Grundstücke frei.
Darüber hinaus sollte der Bereich zwischen Bohlweg und Am Graben als parkscheibenpflichtiger Bereich z. B. für Arztbesuche oder kurze Besorgungen ausgewiesen werden.
Die bestehende Regelung zum Bewohnerparken kann als teilweiser Ausgleich für die verlagerten Parkplätze auf den Bereich der Straße Am Anger bis zur Straße An der Schanze und die Straße Ottenlock ausgeweitet werden. Anlieger mit Erstwohnsitz ohne eigenen Parkplatz können eine Bewohnerparkberechtigung beantragen, die es ihnen gestattet, auch über die reglementierte Zeit hinaus dort zu parken.
Während der Saison wird die Verwaltung die Entwicklung des Parkverhaltens verstärkt beobachten.
Verwaltung und Ortsrat wünschen sich eine rege Beteiligung der betroffenen Anwohner, Eigentümer und Gewerbetreibenden aus den vorgenannten Straßen am 4. April um 18.30 Uhr in der Aula des Schulzentrums Steinhude. In der Sitzung werden zunächst die Maßnahmen vorgestellt. Im Anschluss besteht die Möglichkeit Fragen zu stellen, Stellung zu nehmen und Vorschläge einzubringen. Die wesentlichen Ergebnisse aus dieser Ortsratssitzung werden in die weitere Beratungsfolge einfließen.
Nach Ende der Saison ist eine Rückkopplung mit den Betroffenen in einer weiteren Informationsveranstaltung vorgesehen, um zu klären, ob und in welcher Ausgestaltung eine Fortführung der Fußgängerzonenregelung gewünscht ist.
WCN/kg