Anmeldung eines Hundes muss innerhalb einer Woche nach Anschaffung erfolgen

Symbolbild

Wunstorf – In Zeiten des Corona-Virus erweist sich ein Hund als treuer Freund und Weggefährte. Ein Hund, so sagt man mancherorts, sei ein „Herz auf vier Beinen“.

Daher möchte die Stadt Wunstorf darüber informieren, dass jeder Hund ab dem dritten Lebensmonat innerhalb einer Woche nach Anschaffung oder nach Zuzug aus einer anderen Gemeinde zur Hundesteuer anzumelden ist. Nach der Anmeldung des Hundes wird eine Hundesteuermarke ausgegeben, die dem Hund außerhalb der Wohnung oder des umfriedeten Grundbesitzes anzulegen ist. Kontrollen hierzu können erfolgen.

Sofern ein Hund aus dem örtlichen Tierheim erworben wird, kann auf Antrag die Hundesteuer für ein Jahr ab Erwerb ermäßigt werden.

Das Anmeldeformular und weitere Informationen zur Hundesteuer  finden Sie auf der Homepage der Stadt Wunstorf www.wunstorf.de.

WCN/ds