Wunstorf – Die Beherbergungssteuer in Wunstorf ab 2026 bringt wichtige Informationen für Gastgeber und neue Regelungen mit sich.
Einführung der Beherbergungssteuer in Wunstorf
Die Stadt Wunstorf führt zum 01.01.2026 eine Beherbergungssteuer für das gesamte Stadtgebiet Wunstorf ein. Der Ratsbeschluss hierzu wurde in der Sitzung des Rates am 24.09.2025 gefasst. Gleichzeitig tritt die Tourismusbeitragssatzung außer Kraft, sodass ab dem 01.01.2026 kein Tourismusbeitrag erhoben wird.
Wichtige Informationen zur Beherbergungssteuer
Auf der Homepage der Stadt Wunstorf sind erste Informationen sowie FAQs zur Beherbergungssteuer verfügbar. Die Dienstleistung kann auch über diesen Link erreicht werden.
Informationen für Gastgeber
Die Stadt Wunstorf hat alle bekannten Gastgeber bereits mittels eines Informationsschreibens über die notwendigen Schritte informiert. Gastgeber, die einen Beherbergungsbetrieb unterhalten und bisher kein Informationsschreiben erhalten haben, sollten ihren Betrieb bis spätestens 15.02.2026 bei der Stadt Wunstorf anmelden. Über den Link oder den QR-Code gelangen Interessierte direkt zu den vorgesehenen Onlinediensten. Alternativ stehen auch alle notwendigen Formulare zum Download bereit.














