Im Rathaus gilt ab sofort die 3G-Regel: Gespräche nach vorheriger Terminvereinbarung

Wunstorf – Aufgrund der anhaltenden Covid-19-Pandemie und damit einhergehenden verstärkten Schutzmaßnahmen ist der Zutritt zur Stadtverwaltung ab Montag, 06.12.2021 nur noch unter Anwendung der 3G-Regel möglich. Das heißt, dass entweder, ein entsprechender gültiger Impf- oder Genesenennachweis oder aktuell gültiger zertifizierter negativer Test vorzulegen ist, wenn Dienstleistungen im Rathaus in Anspruch genommen werden möchten. Die Beschäftigten sind berechtigt und angehalten, den 3G-Status ihrer Besucherinnen und Besucher zu kontrollieren.

Die Verwaltung bleibt folglich wie bereits seit etlichen Monaten nach Terminvereinbarung für Besucherinnen und Besucher zugänglich. Diese werden gebeten, die Termine vorab telefonisch mit ihren jeweils bekannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern oder über die zentrale Rufnummer 0 50 31 / 1 01-1 zu vereinbaren. Hierdurch wird gewährleistet, dass keine Wartezeiten entstehen.

Für persönliche Beratungen stehen dabei grundsätzlich die Zeitfenster Montag – Freitag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und Donnerstag 14.30 – 17.00 Uhr zur Verfügung. Für besondere Fälle können auch Termine außerhalb dieses Zeitrahmens vereinbart werden. Zur Klärung von Anliegen im BürgerBüro bittet die Verwaltung um vorherige Terminvereinbarung über die städtische Internetpräsenz www.wunstorf.de.

Im Rathaus gilt weiterhin die Pflicht, einen medizinischen Mund- und Nasen-Schutz bzw. eine FFP2/3-Maske zu tragen und den Mindestabstand von 1,50 Metern einzuhalten.

Darüber hinaus wird der Besuch im Rathaus für den Fall einer Infektion und der erforderlichen Kontaktnachverfolgung dokumentiert. Hierzu können Besucherinnen und Besucher die Luca App nutzen oder ein Formular mit ihren Kontaktdaten ausfüllen.

WCN/Cu