Wunstorf – Die Amnestieregelung bietet die Möglichkeit, Waffen die sich unerlaubt im Besitz befinden straffrei abzugeben.
Sie hat zum Ziel, die sich im Umlauf befindenden Waffen zu reduzieren. Den Besitzern illegaler Waffen wird durch die Amnestieregelung somit die Möglichkeit gegeben, einen Weg aus der Illegalität zu finden. Viele dieser Waffen sind zum Beispiel Erbstücke oder andere ältere Waffen und Munition.
Die Möglichkeit zur straffreien Abgabe gab es bereits in den Vorjahren. Die Regelung wurde nun bis zum 01.Juli 2018 verlängert.
Wer also eine unerlaubt besessene Waffe oder unerlaubt besessene Munition bis zum 1. Juli 2018 der zuständigen Waffenbehörde oder einer Polizeidienststelle übergibt, wird nicht wegen unerlaubten Erwerbs, unerlaubten Besitzes oder unerlaubten Verbringens bestraft.
Von der Amnestieregelung umfasst ist auch das Führen einer illegalen Waffe auf dem direkten Weg zur Übergabe an die zuständige Behörde oder Polizeidienststelle. Sie haben also die Möglichkeit, Ihre Waffe straffrei zur zuständigen Behörde oder Polizeistation zu bringen.
Im Rahmen der Amnestieregelung können auch Geschosse abgegeben werden, die nach dem neuen Waffengesetz (Anlage 2, Abschnitt 1, Nummer 1.5.4) nunmehr verboten sind.
Kriegswaffen sind von der Amnestieregelung jedoch nicht umfasst.
WCN/kg