Kreuzungsbereich L403 / L392 – Weitere Sensibilisierungsmaßnahmen

Kreuzungsbereich L403 / L392 - Weitere Sensibilisierungsmaßnahmen
Themenfoto Quelle: Pixabay.de

Wunstorf – Im Bereich des Knotenpunktes Kreuzungsbereich L403 / L392 ist es in der Vergangenheit immer wieder zu Unfällen – insbesondere mit Beteiligung von Radfahrern – gekommen.

Reduzierung der Unfallzahlen

Zur Reduzierung der Unfallzahlen und zum Schutz der hier vorfahrtberechtigten Radfahrer und anderer Vorfahrtberechtigter wurde das Unfallgeschehen am Knotenpunkt im Rahmen der Unfallkommission analysiert.

Unfallkommission

In der Unfallkommission sind Vertreter der Polizei, der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr und der Stadt Wunstorf vertreten.

Auswertung der Unfalllage – Neue Vorfahrtsregelung seit Herbst 2023

Nach Auswertung der Unfalllage wurde im Herbst 2023 kurzfristig eine Änderung der Vorfahrtsregelung beschlossen und umgesetzt. Die geltende Vorfahrt für Verkehrsteilnehmer auf der L392 wurde von Verkehrsteilnehmern auf der L403 missachtet. Mit der der Änderung der Beschilderung gilt seitdem anstatt „Vorfahrt achten!“ das aufgestellte Stopp-Zeichen. Ergänzend wurde eine Haltlinie markiert. Verkehrsteilnehmer aus Richtung Anschlussstelle / Kolenfeld kommend müssen jetzt immer anhalten.

Regelmäßige Verkehrsbeobachtungen

Auf Grund regelmäßig durchgeführter Verkehrsbeobachtungen und Kontrollen der Polizei ist leider festzustellen, dass diese Regelung weiterhin zu oft missachtet wird. Verkehrsteilnehmer werden daher noch einmal zur Einhaltung der geltenden Verkehrsregelungen angehalten.

Maßnahmen für weitere Sensiblisierung

Zur weiteren Sensibilisierung sollen kurzfristig im Kreuzungsbereich von Seiten der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr auf dem Geh-& Radweg Hinweise auf die Gefahrenstelle aufgebracht („Achtung Kreuzung! SEHT IHR EUCH“) werden. Die Durchführung der Markierung ist wetterabhängig. Ergänzend sollen zwei bunte Fahrräder sichtbar auf den Verkehrsinseln abgestellt werden. Der Kreuzungsbereich soll weiterhin engmaschig kontrolliert werden.

Bußgeld bei Missachtung

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Missachtung eines STOPP-Zeichens derzeit mit Bußgeldern zwischen 10,- € und 80,- € und teilweise mit einem Punkt im Fahrerlaubnisregister geahndet werden kann.

WCN/aw