Leinenzwang in der Brut- und Setzzeit

Wunstorf- Vom 01. April bis 15. Juli gilt in Niedersachsen nach dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) die sogenannte allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit, durch die diverse Tierarten geschützt werden sollen. In diesem Zeitraum sind Hunde in der freien Landschaft an der Leine zu führen, um die Störung z.B. von Bodenbrütern zu reduzieren.

D.h. der Hund muss innerhalb der Bebauung (also innerhalb der Dorf- und Stadtgrenzen) nicht an der Leine geführt werden. Ein Spaziergang mit dem Hund durch die Fußgängerzone ist damit nicht leinenpflichtig. Aber auch auf innerhalb der Bebauung gelegenen Grünflächen (Bürgerpark, Auedamm, etc.) besteht kein pauschaler Leinenzwang. Das heißt aber nicht, dass der Hund wildern darf. Man muss im oben genannten Zeitraum auch innerhalb der Bebauung den eigenen Hund auf Abruf und im Blick haben, um eine Störung u.a. der brütenden Tiere zu verhindern.

Freilaufflächen sind in Wunstorf nicht ausgewiesen; eine umzäunte Freilauffläche steht jedoch beim Tierschutzverein in Stiefelholz auf dortige Nachfrage zur Verfügung (Tierheim Wunstorf). Wenn man jedoch seinen Hund und die Natur im Blick hat und sich der Verantwortung in dieser Zeit bewusst ist, stehen in Wunstorf viele Grünflächen für eine Nutzung mit dem Hund zur Verfügung.

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass die Hinterlassenschaften des Hundes entfernt werden müssen, um unangenehme Begegnungen mit Hundekot zu vermeiden. Verstöße gegen diese Verpflichtung können mit Bußgeldern geahndet werden.

WCN/Cu