Mietwohnraumförderung durch die Stadt Wunstorf

Förderung des sozialen Wohnungsbaus in der Stadt Wunstorf /Foto: Themenbild

Wunstorf – Mit Beschluss vom 26.02.2020 hat der Rat der Stadt Wunstorf die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus in der Stadt Wunstorf beschlossen.

Damit setzt sich die Stadt Wunstorf aktiv für die Erhöhung des Anteils bezahlbarer Mietwohnungen für Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen im Stadtgebiet der Stadt Wunstorf ein.

Gefördert werden soll der Neubau von Mietwohnungen oder die Änderung und Erweiterung von Gebäuden zur Neuschaffung von sozialem Wohnraum.

Die Förderung erfolgt durch die Gewährung von Zuschüssen zwischen 8.000,– € und 15.000,– € je neu geschaffene Wohnung. Die Wohnungen dürfen nur Mietern zur Verfügung gestellt werden, die durch Vorlage eines Wohnberechtigungsscheines nachweisen, dass sie die maßgeblichen Einkommensgrenzen einhalten. Die Mieten dürfen in den ersten 3 Jahren 5,80 €/qm bzw. 7,20 €/qm nicht übersteigen. Die Bindungen bestehen für den Zeitraum von 30 Jahren.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Investor für das Bauprojekt ebenfalls Fördermittel des Landes Niedersachsen und/oder der Region Hannover in Anspruch nimmt und die Förderung der Stadt Wunstorf damit als Ergänzungsförderung fungiert.

Anträge können bei der Stadt Wunstorf gestellt werden. Nähere Informationen erteilt die Stadt Wunstorf, Fachbereich Bauverwaltung, unter den Rufnummern 05031/101-299 und. 05031/101-203. Außerdem stehen weitere Informationen auf der Internetseite der Stadt Wunstorf www.wunstorf.de bereit.

WCN/la