Parken auf Grünflächen

Hinweis auf Parkverbote und Kontrollen /Themenbild

Wunstorf – Das Parken auf öffentlichen Grünflächen wird seit November 2019 durch den Verkehrsaußendienst der Stadt Wunstorf geahndet. Obwohl sich hierdurch bereits erste Verbesserungen ergeben haben, werden trotzdem immer wieder entsprechende Parkverstöße festgestellt.

Die Stadt Wunstorf weist daher nochmals darauf hin, dass das Parken auf Grünflächen in allen Ortsteilen verboten ist und festgestellte Verstöße mit einem Verwarngeld von derzeit 25€ bis 50€ (je nach Schwere/Dauer) geahndet werden. Sofern die Verwarnungen nicht angenommen werden, werden entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und Bußgelder festgesetzt.

Dies betrifft neben den bereits bekannten Straßen in Wunstorf (z.B. „Nordbruch“ und „Neuwedeller Str.“) und Steinhude (z.B. „Bruchdamm“ und „Meerstr.“) auch die Grünstreifen an der „Bültenstraße“ in Kolenfeld und den Straßen „Branddrift“ und „Hinter den Höfen“ in Idensen.

WCN/la