Wunstorf – Die K+S KALI GmbH betreibt in der Gemeinde Wunstorf, Region Hannover eine Anlage zur Verwertung von Salzschlacken der Sekundäraluminiumindustrie.
Diese sogenannte REKAL-Anlage (REcycling KALium) ist Bestandteil des Kalibergwerks Sigmundshall. Sie gewinnt unter anderem Aluminiumgranulat und produziert Material für die Abdeckung und Begrünung der Rückstandshalde.
Die REKAL-Anlage wurde 1995 auf Basis berg- und baurechtlicher Genehmigungen in Betrieb genommen und wird vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) berg- und immissionsschutzrechtlich überwacht.
Für den zukünftigen Weiterbetrieb der REKAL-Anlage nach der Beendigung der Kalisalzförderung ist ein Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich.
Schwerpunkte des Verfahrens werden die Umweltverträglichkeitsprüfung und die Prüfung der immissionsschutzrechtlichen Belange sein.
Dabei ist auch zu prüfen, in wie weit die Nachbarschaft durch Lärm, Staub, Schadstoffe, Gerüche usw. belastet wird und ob zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind.
Der entsprechende Antrag der K+S KALI GmbH liegt jetzt vollständig beim LBEG vor und wird in die Beteiligung an die anerkannten Naturschutzvereinigungen und -verbände sowie die Träger öffentlicher Belange gegeben.
Betroffene Bürgerinnen und Bürger können den Antrag vom 26. Juni bis 25. Juli 2019 bei den Samtgemeinden Nenndorf und Sachsenhagen sowie bei der Stadt Wunstorf einsehen.
Darüber hinaus sind die Unterlagen selbstverständlich auch im Internet unter www.uvp.niedersachsen.de und unter http://www.lbeg.niedersachsen.de/bergbau/genehmigungsverfahren/aktuelle_planfeststellungsverfahren/ abrufbar.
Jeder, dessen Belange durch den Betrieb der REKAL-Anlage berührt sind, kann bis zum Ablauf des 25. August 2019 Einwendungen beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie oder den oben genannten Gemeinden erheben.
Die Frist für Stellungnahmen von Seiten anerkannter Vereinigungen und der Träger öffentlicher Belange läuft bis zum 16. August.
Im Anschluss wird das LBEG die Einwendungen und Stellungnahmen sichten und mit denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, sowie den Betroffenen, den Naturschutzvereinigungen und den Trägern öffentlicher Belange zu einem sogenannten Erörterungstermin einladen. Dort werden die Einwendungen und Stellungnahmen diskutiert.
Anschließend wird das LBEG den Antrag unter Berücksichtigung der Einwendungen und Stellungnahmen prüfen, ob der Weiterbetrieb zulässig ist und ob dem Vorhabenträger weitere Vermeidungs- oder Minimierungsmaßnahmen auferlegt werden müssen.
Dabei werden unter anderem umwelt- und naturschutzrechtliche Vorschriften sowie Standards zu verschiedenen Emissionen wie beispielsweise Lärm und Staub zu berücksichtigen sein.
WCN/kk