Tarifwechsel im GVH zum 01. Januar 2019: Anpassung von Fahrpreisen

Wunstorf – Am 01. Januar 2019 findet der Tarifwechsel im Großraum-Verkehr Hannover (GVH) statt. Dann werden die Tarife an die Aufwandsentwicklung der Verkehrsunternehmen angepasst. Den Verbundunternehmen im GVH ist es erneut gelungen, die Preiserhöhung moderat zu halten: Sie liegt für 2019 bei durchschnittlich 2,25 % (2018: 1,9 %).
GVH KinderTickets bleiben preisstabil

Seit nunmehr 6 Jahren bleiben auch im kommenden Jahr die Preise für das GVH KinderEinzel-, das GVH KinderTagesTicket sowie für das GVH KinderTagesTicket S unverändert. Auch an den Preisen der GVH SparCard und der GVH U21-Card ändert sich für die Jugendlichen nichts: Sie kosten weiterhin 15,00 € im Monat bzw. die GVH U21-JahresCard 150,00 € für ein Jahr.
Ab dem 01. Januar 2019 erhöhen sich die Kosten für GVH EinzelTickets in allen drei Zonen um je 0,10 €. Auch GVH SammelTickets werden etwas teurer und kosten 0,08 € je Ticket-Abschnitt mehr. Das sind auf den gesamten Block umgerechnet zwischen 0,30 € und 0,50 € mehr.

Ein GVH TagesEinzelTicket kostet 2019 in allen Zonen je 0,20 € mehr, für die Nutzerinnen und Nutzer des GVH TagesEinzelTicket S erhöht sich der Fahrpreis pro Zone um jeweils 0,10 €. Der Mehrpreis für das GVH Tages-GruppenTicket für eine, zwei und drei befahrene Zonen beträgt 0,20 €.

Die GVH MobilCards (Einzelverkauf) in der zweiten Klasse verteuern sich ab 01. Januar 2019 je nach gewählter Zonenanzahl um 0,80 € bis 2,00 €.
Eine Übersicht der aktualisierten Preise der einzelnen Tickets und Cards ist im Internet unter www.gvh.de/tickets-cards/preisuebersicht abrufbar.

Übergangsregelung für Tickets und Cards
GVH Tickets, die noch nicht zur Fahrt genutzt wurden, verfallen wie ge-wohnt auch nach dem 31. Dezember 2018 nicht. Alle Tickets, die seit dem 01. Januar 2002 im Vorverkauf erworben wurden, gelten auch über den Tarifwechsel am 01. Januar 2019 hinaus. Dies gilt natürlich nicht für Tickets, die bereits zum sofortigen Fahrtantritt entwertet erworben wurden.

GVH Cards im Einzelverkauf mit dem ersten Geltungstag vor dem 01. Januar 2019 bleiben bis zu ihrem letzten Gültigkeitstag ohne Zuzahlung gültig. Eine GVH WochenCard Ausbildung zum alten Preis gilt somit bei-spielsweise maximal bis zum 06. Januar 2019, eine GVH MobilCard gilt maximal bis zum 30. Januar 2019. Sie werden nicht zurückgenommen, umgetauscht oder erstattet.
Alle Informationen auch im Internet erhältlich

Neben allen aktuellen Preisen sind auch die ab 01. Januar 2019 gültigen Beförderungsbedingungen unter www.gvh.de/tickets-cards/befoerderungsbedingungen abrufbar.

WCN/gvh/lw