Zuschüsse an Vereine und Verbände 2023 – Anträge bis spätestens 31.05.2023

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Wunstorf – Auch in diesem Jahr wurden im Haushaltsplan 2023 allen Ortsräten der Stadt Wunstorf Sonderhaushaltsmittel für folgende Zwecke zur Verfügung gestellt:

  1. Zuschüsse an Vereine usw. für kulturelle Veranstaltungen (außer für Kulturring Wunstorf und kulturelle Veranstaltungen der Stadt)
  2. Zuschüsse und Zuwendungen für Schützen- und Volksfeste (außer Wunstorf) und an Heimatvereine
  3. Zuschüsse und Zuwendungen an Altenclubs usw. für Altenveranstaltungen, Altenbegegnungen, Weihnachtsfeiern usw.
  4. Zuschüsse und Beihilfen an Jugendverbände, Jugendgruppen usw. (nur für Materialbeschaffungen sowie für den Bau, Renovierung und Einrichtung von Jugendräumen)
  5. Zuschüsse und Beihilfen an Wohlfahrtsverbände usw. für sonstige Förderungsmaßnahmen (außer an Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen, CDU-Frauenvereinigung und Selbsthilfegruppen (Alkoholikerberatung)
  6. Zuschüsse und Beihilfen an Sportvereine usw.
  7. Zuschüsse an Kleintierhalter-, Kleingärtner-Vereine usw.
  8. Zuschüsse an Feuerwehren, Kyffhäuserkameradschaften usw.
  9. Zuschüsse an Vereine und Verbände der Gesundheitspflege
  10. Förderung und Durchführung von Veranstaltungen der Heimatpflege und des Brauchtums in der Ortschaft
  11. Repräsentation der Ortschaft

Zur Vorbereitung und Vergabe der Zuschüsse durch die Ortsräte werden alle Vereine und Verbände der Stadt Wunstorf gebeten, soweit noch nicht geschehen, ihre Zuschussanträge spätestens bis zum 31. Mai 2023 bei der Stadt Wunstorf – Rats- und Bürgermeisterbüro – Südstraße 1, 31515 Wunstorf, unter Angabe der genauen Anschrift, des Verwendungszweckes und der Bankverbindung für das Haushaltsjahr 2023 einzureichen.

WCN/aw