Wunstorf – Durch das neue Elektro- und Elektronikgesetz gibt es eine Reihe von Anpassungen bei der Annahme und Abholung von Elektroaltgeräten. Ab dem 1.Dezember werden auch Möbel wie elektrisch verstellbare Schreibtische, Textilien mit eingebauter Elektronik oder Schränke mit Beleuchtung als Elektroaltgeräte behandelt. Da auf den Wertstoffhöfen der Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) statt in sechs verschiedenen Containern die Altgeräte nun in zehn Gruppen entsorgt werden müssen, reicht der Platz auf einigen Wertstoffhöfen nicht mehr aus.
- Neues Elektrogesetz macht veränderte Annahmeregelungen bei aha nötig
- Elektrogroßgeräte werden nur noch auf ausgewählten Wertstoffhöfen angenommen
Auf allen 21 Wertstoffhöfen können weiterhin folgende Elektrogeräte kostenlos abgegeben werden:
- Elektro-Kleingeräte (alle äußeren Geräte-Abmessungen kleiner als 50 Zentimeter)
- Fernseher, Monitore (jeder Größe)
- Kleidung und Schuhe mit Elektronik
An den folgenden Annahmestellen werden zusätzlich Elektro-Großgeräte kostenlos angenommen:
- Auf den Deponien Lahe, Burgdorf und Kolenfeld
- Schörlingstraße (Hannover-Linden)
- Bissendorf
- Sehnde
Hier können folgende Geräte abgegeben werden, ihre Zahl ist auf zwei Großgeräte pro Tag beschränkt:
- Kühlschränke, Waschmaschinen, Herde
- Elektrowerkzeuge
- Möbel und Möbelteile mit nicht ausbaubarer Elektrik
Für folgende Geräte gilt eine Sonderregelung: Die Wertstoffhöfe auf den Deponien Kolenfeld, Burgdorf und Lahe nehmen als einzige Standorte Photovoltaikmodule und Nachtspeicheröfen an.
Die Möglichkeit der Abholung der Großgeräte durch aha gegen eine Gebühr bleibt erhalten. Anmeldung sind unter www.aha-region.de oder der kostenlosen Servicetelefonnummer 0800 9991199 möglich. Eine Entsorgungsplakette kann gegen Gebühr auf den Wertstoffhöfen erworben werden.
aha empfiehlt neben der kostenlosen Abgabe auf den Wertstoffhöfen auch das Rücknahmesystem der Hersteller oder Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten zu nutzen.
Auch bei der Sperrabfallabfuhr gibt es eine Änderung. Möbel und andere Gegenstände mit elektrischen oder elektronischen Komponenten werden nicht mehr mitgenommen, sondern müssen nach den Vorschriften des Elektro-Gesetzes entsorgt werden. Ausgenommen sind Möbel oder Gegenstände, aus denen die elektrischen oder elektronischen Gegenstände – also etwa Lampen, Motoren, Batterien oder Akkus – ausgebaut wurden. Dabei dürfen sie nicht zerstört werden und sind getrennt zu entsorgen.
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) weist den Kommunen die Aufgabe zu, Altgeräte aus privaten Haushalten zurückzunehmen und für die Hersteller zur weiteren Entsorgung bereitzustellen. Deshalb müssen die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) die Organisation der Sammel- und Übergabestellen neu regeln. In Deutschland wurde für die Entsorgung von Elektroaltgeräten die so genannte geteilte Produktverantwortung eingeführt.
Dies bedeutet, dass wesentliche Pflichten zum einen bei den örE, zum anderen bei den Herstellern von Elektro- oder Elektronikgeräten liegen. Die örE sind verpflichtet, Sammelstellen für Elektroaltgeräte einzurichten und diese dort grundsätzlich kostenlos zurückzunehmen. Der Handel nimmt, je nach Verkaufsfläche, Elektroaltgeräte freiwillig oder verpflichtend, zurück. Das Gesetz trat bereits am 15. August 2018 in Kraft, für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger wie aha gilt es ab dem 1. Dezember 2018.
WCN/aharegion/lw