Wunstorf – „Wir freuen uns, dass unsere jahrelangen Bemühungen für einen gerechteren Schulbedarf für Kinder aus armen Familien jetzt anscheinend Früchte trägt“, so Hans-Joachim Lenke, Vorstandssprecher der Diakonie in Niedersachsen. „Die von Bundesminister Heil angekündigte Erhöhung des Schulbedarfs von 100 auf 150 Euro entspricht dem, was wir in unserer Studie zu den Schulbedarfskosten durchschnittlich ermittelt haben.
Wir werten die Ankündigung von Sozialminister Heil als Erfolg unserer Initiative, bei der wir seit über vier Jahren auf die deutliche Benachteiligung von armen Kindern hinweisen. Es kann nicht sein, dass in einem Land wie Deutschland, das als Innovationsweltmeister gilt, Bildung und schulischer Erfolg vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Wenn die beabsichtigten Änderungen – wie jetzt angekündigt – umgesetzt werden, wird mehr Bildungsgerechtigkeit für Kinder aus armen Haushalten erreicht.
Das ist für uns als Diakonie ein wichtiges Ziel – und deshalb sind wir sehr froh“, so Lenke. Außerdem ist geplant, dass der Staat Kosten für die Fahrten zur Schule und das Mittagessen in voller Höhe übernimmt.
Auch die angekündigten Änderungen für Familien, die einen Anspruch auf Kinderzuschlag haben könnten, sieht die Diakonie in Niedersachsen als Schritt in die richtige Richtung. „Wenn diese Maßnahmen umgesetzt werden, hilft das besonders Familien weiter, die knapp über der Armutsgrenze liegen. Bislang haben Erhöhungen beim Kinderzuschlag dazu geführt, dass diese Familien weniger im Portemonnaie hatten als vorher“, erklärt Birgit Wellhausen, Referentin für Soziale Arbeit in der Diakonie in Niedersachsen.
„Allerdings müssen wir beobachten, ob die angedachte Regelung in der praktischen Umsetzung einen großen Verwaltungsaufwand sowohl für die Behörden als auch für die Familien, die davon profitieren sollen, verursacht. Ansonsten könnten viele Familien abgeschreckt sein, Anträge zu stellen und ihre Rechte wahrzunehmen.“
Die Diakonie in Niedersachsen fordert weiterhin die Einführung einer so genannten Kindergrundsicherung. Diese sei notwendig, damit der Lebensunterhalt von Kindern unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern sichergestellt ist. Dabei handelt es sich um eine feste Transferleistung. Anders als bei der bisherigen Familienförderung durch Kindergeld und Kinderfreibeträge profitieren hiervon vor allem Geringverdiener wie zum Beispiel Hartz-IV-Bezieher. „Damit Armut nicht mehr vererbt wird und allen Kindern, die gleichen Chancen zur Verfügung stehen, braucht es eine bedarfsgerechte Kindergrundsicherung“, betont Hans-Joachim Lenke.
WCN/jp