Wunstorf – Viele Leser/innen fragen WCN ob sie jetzt die monatlichen Beiträge für Tanz- und Sportgruppen, Vereine, Fitness-Studio weiterzahlen müssen und ob Beiträge erstattet werden.
Dazu hat WCN Rechtsanwalt Frank Schwinger von der Rechtsanwaltskanzlei Planetencenter aus Garbsen befragt:
WCN: Herr Schwinger, was passiert jetzt mit Beiträgen für Fitness-Studios, Tanzkurse, Yogagruppen und ähnliche Institutionen oder Vereinsbeiträge, muss ich die Beiträge weiterzahlen, kann ich diese zurückfordern?
Schwinger:“ Wir haben es hier mit sogenannten gemischten Vertragsverhältnissen zu tun. Der Kunde mietet quasi Räumlichkeiten und Einrichtung für die Dauer der Nutzung und hat Anspruch auf bestimmte Dienstleistungen des Anbieters, wie Anleitung und Unterricht. Können diese Leistungen nicht mehr erbracht werden, entfällt die Verpflichtung zur Bezahlung. Das Mitglied könnte daher fällige Beiträge einbehalten, oder im Voraus bezahlte zurückverlangen, wenn nicht Satzungen oder Allgemeine Geschäftsbedingungen etwas anderes vorsehen. Ob solche Klauseln dann allerdings wirksam wären, ist fraglich“.
WCN: Ist es sinnvoll, diese Beiträge zurückzufordern oder Zahlungen auszulassen?
„Jeder sollte sich gut überlegen, ob er das ihm zustehende Recht in der gegenwärtigen Situation wirklich ausübt. Für Vereine und Studiobetreiber sind die Beiträge in der Regel die einzige Einnahmequelle. Bleiben sie auch nur für kürzere Zeit im größeren Umfang aus, ist die wirtschaftliche Existenz gefährdet, zumal die meisten der eigenen Kosten weiterhin anfallen. Man sollte sich daher auf Lösungen wie eine Verlängerung der Vertragslaufzeit verständigen, wie es vielfach schon angeboten wird. Das weitere Bezahlen von Beiträgen sollte aber unter dem Vorbehalt der Rückforderung erfolgen.“
WCN: Wie arbeitet Ihre Kanzlei in der Corona-Krise?
„Wir selbst sahen uns zum Beginn der letzten Woche veranlasst, zum Schutz der Mandanten und aller Mitarbeiter die Kanzlei für den Publikumsverkehr zu schließen. Die Bearbeitung auch neuer Mandate erfolgt ohne Einschränkungen, jedoch ausschließlich telefonisch, per Email oder Fax. Die benötigten Unterlagen werden im Hausbriefkasten hinterlegt.“
WCN/la