Wunstorf – Im Jahr 2025 stehen Zuschüsse an Vereine in Wunstorf zur Verfügung. Anträge müssen bis zum 31. Mai eingereicht werden.
Sonderhaushaltsmittel für folgende Zwecke
- Zuschüsse an Vereine usw. für kulturelle Veranstaltungen (außer für Kulturring Wunstorf und kulturelle Veranstaltungen der Stadt)
- Zuschüsse und Zuwendungen für Schützen- und Volksfeste (außer Wunstorf) und an Heimatvereine
- Zuschüsse und Zuwendungen an Altenclubs usw. für Altenveranstaltungen, Altenbegegnungen, Weihnachtsfeiern usw.
- Zuschüsse und Beihilfen an Jugendverbände, Jugendgruppen usw. (nur für Material-beschaffungen sowie für den Bau, Renovierung und Einrichtung von Jugendräumen)
- Zuschüsse und Beihilfen an Wohlfahrtsverbände usw. für sonstige Förderungsmaßnahmen (außer an Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen, CDU-Frauenvereinigung und Selbsthilfegruppen (Alkoholikerberatung)
- Zuschüsse und Beihilfen an Sportvereine usw.
- Zuschüsse an Kleintierhalter-, Kleingärtner-Vereine usw.
- Zuschüsse an Feuerwehren, Kyffhäuserkameradschaften usw.
- Zuschüsse an Vereine und Verbände der Gesundheitspflege
- Förderung und Durchführung von Veranstaltungen der Heimatpflege und des Brauchtums in der Ortschaft
- Repräsentation der Ortschaft
Anträge bis zum 31. Mai 2025 einreichen
Vereine und Verbände der Stadt Wunstorf sind aufgefordert, ihre Zuschussanträge bis spätestens 31. Mai 2025 elektronisch oder schriftlich einzureichen. Der Online-Antrag ist unter wunstorf.de verfügbar. Schriftliche Anträge sind an die Stadt Wunstorf, Rats- und Bürgermeisterbüro, Südstraße 1, 31515 Wunstorf zu richten.