Wunstorf – Christi Himmelfahrt bringt erneut klare Regeln mit sich. Musik, Grillen und Alkohol sind in mehreren Bereichen teils oder ganz untersagt.
Regeln für den Aufenthalt in Steinhude
Wer an Christi Himmelfahrt nach Steinhude kommt, muss sich erneut auf klare Vorgaben einstellen. Stadtverwaltung und Polizei steuern den Besuch im Ort auch in diesem Jahr mit einer Allgemeinverfügung. Hintergrund sind die Erfahrungen der vergangenen Jahre.
Musik, Grillen und Aufenthaltszeiten
Öffentlich hörbare Musik ist in der Ortschaft Steinhude auf allen öffentlichen Flächen verboten. Das gilt auch für den Vorplatz der Strandterrassen, die Wiese zwischen Strandterrassen und dem Bootshaus der Feuerwehr sowie für das Kurparkgelände. Auf der Wiese zwischen Minigolfplatz, Strandterrassenparkplatz und Bruchdamm greift das Musikverbot erst ab 18:00 Uhr. Spätestens um 19:00 Uhr muss diese Grünfläche geräumt sein.
Der Bereich rund um die Sonnenuhr im Kurpark wird den ganzen Tag mit Bauzäunen abgesperrt. Auch Grillen ist auf den genannten Flächen aus Brandschutzgründen untersagt.
Zugang zur Badeinsel wird kontrolliert
Auf die Badeinsel kommt nur, wer die Kontrollen des Sicherheitsdienstes passiert. Alkoholische Getränke und Glasflaschen sind dort nicht erlaubt. Taschen und Behälter müssen für Sichtkontrollen geöffnet werden. Wer deutlich alkoholisiert ist, darf die Insel nicht betreten.
Polizei und Sicherheitsdienst im Einsatz
Polizei und Sicherheitsdienst achten darauf, dass die Regeln eingehalten werden. Nach Angaben der Verwaltung soll so ein Ausgleich zwischen Anwohnern, Feiernden am sogenannten Vatertag und Urlaubern in Steinhude erreicht werden.















