Die Stadt Wunstorf stellt zurzeit eine zunehmende Vermüllung öffentlicher Flächen fest

Zunehmende Vermüllung öffentlicher Flächen /Themenbild

Wunstorf – Die Stadtverwaltung erreichen in letzter Zeit verstärkt Beschwerden, dass öffentliche Flächen durch achtlos weggeworfenen Müll verschmutzt werden. Häufig werden in öffentlichen Grünanlagen, z. B. im Bereich der Aue, Party- und Picknickabfälle hinterlassen. Dies ist nicht nur unhygienisch und schädlich für die Umwelt, sondern auch kein schöner Anblick für die Menschen, die in den städtischen Grünbereichen Erholung suchen.

Ein weiteres Problem stellt die falsche Müllbereitstellung im Rahmen der wöchentlichen Müllabfuhr dar. Häufig wird der Abfall zu früh an die Straße gestellt. Die mit der aktuellen Jahreszahl gekennzeichneten grauen Restabfallsäcke, die blauen Papiersäcke, die grünen Bioabfallsäcke und die gelben Wertstoffsäcke sowie die Abfalltonnen sind am Tag der Müllabfuhr bis 7:00 Uhr für die Abholung / Leerung bereitzustellen / zugänglich zu machen. Dies bedeutet, dass der Abfall nicht bereits Tage vorher bereitgestellt werden darf. Die Abfalltermine können telefonisch über die aha-Hotline (T 0800/9991199) erfragt werden. Unter www.aha-region.de kann sich jede Bürgerin / jeder Bürger seinen persönlichen Abfallplaner anzeigen lassen und bei Bedarf ausdrucken. Die Abfallsäcke dürfen das Gewicht von 10 kg nicht überschreiten. Verunreinigungen, die nach der Abholung der Säcke auf öffentlichen Flächen verbleiben sind von der Verursacherin / dem Verursacher zu beseitigen (§ 13 Satzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover über die Abfallwirtschaft in der Region Hannover (Abfallsatzung)). Die Anwohner sind außerdem verpflichtet, ihre falsch bereitgestellten Restabfallsäcke oder andere nicht zugelassene Säcke mit Restmüll sowie falsch befüllte Säcke von den Fußwegen oder dem übrigen öffentlichen Straßenraum zu entfernen.

In diesem Zuge wird auch auf die Einhaltung der Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Wunstorf (Straßenreinigungs-VO) hingewiesen, nach der laut § 2 u. a. sonstiger Unrat und besondere Verunreinigungen z. B. nach der Abfuhr von Müll und dergleichen von der Reinigungspflichtigen / dem Reinigungspflichtigen zu beseitigen sind.

Die Vermüllung öffentlicher Flächen verursacht nicht nur erhebliche Entsorgungskosten für den städtischen Haushalt, sie kann auch zu Gesundheitsgefährdungen durch Ungezieferbefall führen und die Verkehrssicherheit auf den Straßen beeinträchtigen. Deshalb der dringende Appell an alle Einwohnerinnen und Einwohner, durch ordnungsgemäße Abfallbereitstellung aktiv zum Erhalt eines attraktiven Stadtbildes beizutragen.

Der Verstoß gegen die maßgeblichen Bestimmungen der Satzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) sowie die Nichteinhaltung der Straßenreinigungs-VO stellen eine Ordnungswidrigkeit dar. Diese kann mit einem Bußgeld bis zu 5000 Euro geahndet werden.

Bei Fragen zum Thema Abfall steht aha den Bürgerinnen und Bürgern unter T 0800/9991199 (kostenlos) zur Verfügung.

WCN/la