Wunstorf – Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände (Böller, Raketen, etc.) ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (also volljährig sind). In § 23 der Sprengstoffverordnung sind besonders geschützte Bereiche ausgewiesen; diese gelten auch am 31.12.2022 (Silvester) und 01.01.2023 (Neujahr).
Demnach ist im Umkreis von 25 Metern um nachfolgende Einrichtungen ein Abbrennen untersagt:
- Kirchen zu den Betriebszeiten
- Kindergärten zu den Betriebszeiten
- Krankenhäuser (insbesondere das Klinikum Region Hannover)
- Altenheimen
- besonderes brandempfindliche Anlagen (teilweise Fachwerk, etc.)
Bitte achten Sie beim „Böllern“ auf Ihre Mitmenschen, sodass allen ein sicherer und schöner Jahreswechsel ermöglicht wird.
WCN/aw