Wie dürfen Feuerwerkskörper an Silvester verwendet werden?

Feuerwerk Foto: rawpics.de

Wunstorf – Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände (Böller, Raketen, etc.) ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (also volljährig sind). In § 23 der Sprengstoffverordnung sind besonders geschützte Bereiche ausgewiesen; diese gelten auch am 31.12.2022 (Silvester) und 01.01.2023 (Neujahr).

Demnach ist im Umkreis von 25 Metern um nachfolgende Einrichtungen ein Abbrennen untersagt:

  • Kirchen zu den Betriebszeiten
  • Kindergärten zu den Betriebszeiten
  • Krankenhäuser (insbesondere das Klinikum Region Hannover)
  • Altenheimen
  • besonderes brandempfindliche Anlagen (teilweise Fachwerk, etc.)

Bitte achten Sie beim „Böllern“ auf Ihre Mitmenschen, sodass allen ein sicherer und schöner Jahreswechsel ermöglicht wird.

WCN/aw