Neuordnung des Parkraums in der Innenstadt von Wunstorf

Wunstorf – Viele Nachfragen von Bürgerinnen und Bürgern und Einzelhandel haben uns gezeigt, dass die Verunsicherung wegen der Neuordnung des Parkens in Wunstorf groß ist. Die Stadt Wunstorf möchte diesbezüglich umfangreich informieren. Mit der Neuordnung wird das Ziel der besseren Parkplatzverfügbarkeit verfolgt, um so den Kunden der Innenstadt mehr freie zentrumsnahe Parkplätze zur Verfügung zu stellen. Der Parksuchverkehr soll minimiert und die Erreichbarkeit der Einzelhändler und Ärzte in der Innenstadt verbessert werden.

Anlass der Neuordnung war ein von der Stadtverwaltung in Abstimmung mit dem Ortsrat Wunstorf in Auftrag gegebenes Gutachten zur Parkraumbewirtschaftung. Im Gutachten wurden die Überprüfung und Auslastung der vorhandenen Parkflächen und Vorschläge für eine bessere Auslastung der vorhandenen Parkflächen erarbeitet. Empfehlungen aus dem Gutachten wurden im Sommer 2020 vom Rat der Stadt Wunstorf beschlossen und im Zuge der Neuordnung umgesetzt. Dazu gehört auch der Beschluss der geänderten Parkgebührenordnung durch den Rat der Stadt Wunstorf im März 2021 und die Aufstellung der Parkscheinautoamten Ende Oktober dieses Jahres.

Eine Übersicht über die vorhandenen Parkplätze in Wunstorfs Innenstadt und deren Bewirtschaftungsformen ist der Karte (Anhang) zu entnehmen.

Es wurde eine 3-stufige Parkstruktur erarbeitet:

  1. straßenbegleitende Parkplätze mit einer Höchstparkdauer von einer Stunde
  2. Gebührenpflichtige Parkplätze ohne zeitliche Begrenzung
  3. Gebührenfreie Parkplätze ohne zeitliche Begrenzung
Foto: Stadt Wunstorf

ieser ZeiDie Parkgebührenpflicht besteht grundsätzlich nur werktags, von Montag bis Freitag, in der Zeit von jeweils 9.00 bis 16.00 Uhr. Außerhalb dten entfällt die Parkgebührenpflicht.

Zu1.)

Für kurze Erledigungen werden straßenbegleitende Parkplätze (z. B. Am Stadtgraben, Südstraße und Lange Straße) mit einer Höchstparkdauer von einer Stunde zu einer Gebühr von 0,50 € je 30 Minuten angeboten. Dies führt zu einer höheren Wechselfrequenz auf dem jeweiligen Parkplatz. Die Chance einen freien zentrumsnahen Parkplatz zu finden steigt deutlich, Fahrten die dem reinen Parkplatzsuchverkehr zugeordnet sind, minimieren sich.

Zu 2.)

Für längere Besuche der Innenstadt und der Möglichkeit eines ausgedehnten Innenstadtbummels stehen Parkplätze auf den großen Parkplätzen wie Stiftsstraße, Nordwall und Alter Markt zur Verfügung. Auf diesen größeren Parkplatzanlagen ist ebenfalls eine Gebühr von 0,50 € je 30 Minuten im o.g. Zeitraum zu entrichten, eine Höchstparkdauer gibt es nicht.

Zu 3.)

Für Dauerparker – wie Beschäftigten der Innenstadt – werden gebührenfreie Parkplätze außerhalb der Innenstadt zur Verfügung gestellt. Dies sind die Parkflächen An der Aue (Nordbruch) und Zentrum West (Schützenplatz). Nach ersten Beobachtungen stehen insbesondere am Schützenplatz in der Regel freie Parkplätze zur Verfügung, man erreicht fußläufig in 5 Minuten die Fußgängerzone.

Die Stadt Wunstorf hat die beabsichtigte Evaluation für die Neuordnung von einem Jahr auf ein halbes Jahr verkürzt. Das heißt, es soll bereits im Sommer 2022 ein Fazit gezogen und notwendige Änderungen ggf. umgesetzt werden.

Ferner wird die Stadt Wunstorf das sog. Adventsparken wiederaufleben lassen. Dieses geht zurück auf einen Ratsbeschluss aus dem Jahr 2004. Demnach soll während der Adventswochenenden freitags ab 12 Uhr frei geparkt werden können.

WCN/CU